Alles über Corona Kurzarbeit und Weiterbildung

Wie Sie die dritte Phase der Corona-Kurzarbeit für berufliche Weiterbildung nutzen

Seit Beginn der Gesundheitskrise hat das Modell der Corona-Kurzarbeit viele Betriebe in Österreich vor einer Insolvenz bewahrt. Kündigungen konnten vermieden und so tausende Jobs gerettet werden. Nun können Unternehmen für weitere sechs Monate die Arbeitszeit ihrer MitarbeiterInnen verkürzen und sich sämtliche Kosten für nicht-geleistete Arbeitsstunden vom AMS erstatten lassen. Beschäftigte erhalten dabei zwischen 80 bis 90 Prozent ihres Nettolohns. Bisher war der Spielraum recht groß: Betriebe konnten die Arbeitszeiten der MitarbeiterInnen auf bis zu zehn Prozent herunterschrauben. Wenn die zweite Phase Ende September endet, muss über einen Zeitraum von sechs Monaten hinweg mindestens 30 Prozent gearbeitet werden. 80 Prozent sind dann das Maximum des Möglichen und nicht wie bisher 90 Prozent.

„In der ersten Phase hieß es retten und helfen. Jetzt sind wir beim Überbrücken und Stabilisieren,“ erklärte Vizekanzler Werner Kogler auf der Pressekonferenz des Sommer-Ministerrats, auf welcher das neue Modell der Corona-Kurzarbeit vorgestellt wurde. Harald Mahrer, Präsident der österreichischen Wirtschaftskammer (WKO) verkündete eben dort, dass auch eine „verpflichtende Weiterbildungsbereitschaft“ für die MitarbeiterInnen gelten soll.

Pflicht zur Fortbildung: Was heißt das?

Doch was genau ist unter dem recht sperrigen Begriff der „verpflichtenden Weiterbildungsbereitschaft“ zu verstehen. Auf Nachfrage erklärt eine Sprecherin der WKO, dass ArbeitnehmerInnen zu einer Fortbildung bereit sein müssen, insofern ihre ArbeitgeberInnen entsprechende Aus- und Weiterbildungsprogramme anbieten. Der jeweilige Betrieb kann die Teilnahme an diesen für seine Angestellten also verbindlich machen. Wie stark die Arbeitszeit reduziert wurde, würde dabei keine Rolle spielen. Auch jemand, der noch 80 Prozent seines Pensums erfüllt, kann also dazu verpflichtet werden, nach der Arbeit die „Weiterbildungs-Kurs-Bank“ zu drücken.

arbeit am pc statt kurzarbeit während corona

„Das wird nicht immer der Fall sein, denn nicht in allen Unternehmen bzw. für jede Tätigkeit besteht Weiterbildungsbedarf“, heißt es dazu aus der WKO. Gleichzeitig können nicht alle, vor allem kleinere Betriebe, Weiterbildungsmaßnahmen anbieten, auch wenn die Nachfrage da ist. Auf der Pressekonferenz im Rahmen des Sommer-Ministerrats erklärte Mahler dazu bereits: „Bei den kleinen Betrieben, wo ein Angebot in der Form nicht machbar ist, haben wir ein sehr gutes Angebot vom AMS.“ Die AMS Kurse sollen in den nächsten Wochen und Monaten noch verbessert und ausgebaut werden, so der Präsident der Wirtschaftskammer.

Weiterbildung einfordern: Geht das auch?

In den unsicheren Zeiten von Corona ist es sinnvoller denn je, Zeit und Energie in berufliche Weiterbildung zu investieren. Denn auch, wenn das Modell Corona-Kurzarbeit bisher viele österreichische Unternehmen vor einer Pleite retten konnte, ist nicht sicher, wie sehr die Krise langfristig die weltweite Wirtschaft beeinflussen wird. Die Formel ist einfach: Je mehr Qualifikationen ein Jobsuchender aufweist, desto höher die Chancen, auf einem angespannten Arbeitsmarkt einen neuen Job zu finden, falls der alte indirekt vom Virus gefressen werden sollte.

Ein Beispiel für eine Weiterbildung ist z.B unsere Ausbildung Trainerausbildung (m/w) mit Schwerpunkt Digitale Trainings

Die Pflicht zur Weiterbildung, die im neuen Maßnahmenpaket verankert ist, funktioniert allerdings nicht in beide Richtungen. Denn MitarbeiterInnen sollen in erster Linie Qualifikationen erwerben, die dem Unternehmen etwas bringen, die also in der betrieblichen Praxis angewandt werden können, heißt es auf Nachfrage aus der WKO. „Aus diesem Grund gilt die Weiterbildungsbereitschaft dann, wenn das Unternehmen eine Weiterbildungsnotwendigkeit sieht,“ so eine Sprecherin. ArbeitnehmerInnen, die sich gerne fortbilden möchten, können entsprechende Angebote daher nicht von ihrem Betrieb einfordern, indem sie sich auf die Weiterbildungspflicht aus dem neuen Maßnahmenpaket stützen. Außerdem können sie nicht frei wählen, welche Fähigkeiten Sie erlernen oder schulen wollen, wenn es verpflichtende Kurse gibt. Insbesondere wenn es um den Erwerb von Fähigkeiten geht, die über das, was in der betrieblichen Praxis angewandt wird, hinausgehen und der Betrieb keinen direkten Zusammenhang sieht, wird es schwierig.

Freiwillig Zusatzqualifikationen erwerben: Bildungskarenz in Anspruch nehmen

Es gibt jedoch zahlreiche Möglichkeiten, um die durch Kurzarbeit frei gewordenen Zeit möglichst effizient für persönliche Weiterbildung zu nutzen, auch wenn der eigenen Betrieb kein entsprechendes Angebot bereitstellt oder dieses nicht den eigenen Interessen entspricht. Eine davon ist die Bildungskarenz. Diese kann individuell mit den ArbeitgeberInnen vereinbart werden. Der Arbeitsplatz bleibt erhalten, Lohn und Gehalt werden ausgesetzt. ArbeitnehmerInnen können entsprechende Anträge für finanzielle Unterstützung beim AMS stellen. Wer alle Voraussetzungen erfüllt, erhält vom AMS ein Bildungsgeld. Dieser Weg ist insbesondere für Menschen sinnvoll, deren Betrieb sich nicht in Kurzarbeit befindet, die sich in der Corona-Krise aber dennoch weiterbilden oder gar einen Schulabschluss oder ein Studium nachholen möchten, um in schweren wirtschaftlichen Zeiten langfristig bessere Chancen auf qualifizierte Jobs zu haben. Das Institut EWI bietet zum Beispiel eine Auswahl an Kursen, die Menschen im Rahmen ihrer Bildungskarenz belegen und fördern lassen können.

Seminar statt Kurzarbeit

Wer einen ganz neuen Weg einschlagen möchte, kann am Institut EWI beispielsweise einen Ausbildungslehrgang zum/zur Kindergarten- HortassistentIn belegen und danach KindergärtnerInnen bei der Betreuung unterstützen. Eine andere Möglichkeit, um in der derzeitigen Krise beruflich breit aufgestellt zu sein, ist die Trainerausbildung (m/w) mit Schwerpunkt DaF und Integrationsmodul. In dieser werden pädagogische und kommunikative Fähigkeiten vermittelt, die den TeilnehmerInnen anschließend ermöglichen, in der Erwachsenenbildung tätig zu werden. Ausgebildete EWI-TrainerInnen können später auch Menschen mit Migrationshintergrund im beruflichen aber auch im privaten Alltag beratend und unterstützend zur Seite stehen.

In allen Branchen wichtig: Knowhow in der digitalen Welt

Die Corona-Krise hat auch gezeigt, dass Menschen, die in der digitalen Welt zuhause sind, absolute Vorteile genießen, denn sie können aus dem Homeoffice arbeiten und dafür auf eine Vielzahl an Möglichkeiten zurückgreifen, die das Internet zu bieten hat. Kompetenzen im digitalen Bereich sind derzeit so wichtig wie noch nie. Es ist also nur empfehlenswert, dass ArbeitnehmerInnen zusätzliche Zeit, die Ihnen zum Beispiel durch Kurzarbeit zur Verfügung steht, nutzen oder sich selbst Freiräume schaffen, um besser auf die Anforderungen in der digitalen Welt vorbereitet zu sein.

online seminar Lernen in der Kurzarbeit

Das Institut EWI empfiehlt Ihnen für diese Zwecke eine Ausbildung zum/r DigitaltrainerIn, die in Kooperation mit den Digital-Experten von Business2travel derzeit angeboten wird. AbsolventInnen können durch neu erworbenes Wissen über die Online-Welt im eigenen Unternehmen punkten und sich ein Alleinstellungsmerkmal gegenüber weniger netzaffinen MitarbeiterInnen sichern. Gleichzeitig sind sie bestens darauf vorbereitet, sich selbstständig zu machen und ihre Dienste zum Beispiel online als SprachlehrerInnen oder DigitaltrainerInnen am Markt anzubieten, um sich so selbst ortsunabhängiges Arbeiten zu ermöglichen.

Flexibilität in Krisenzeiten

Im neuen Maßnahmenpaket zur Corona-Kurzarbeit ist verankert, dass Weiterbildungsmaßnahmen bei Bedarf des Unternehmens im Notfall auch unterbrochen werden können, wenn sich zum Beispiel die Auftragslage einer Firma wieder so positiv entwickelt, dass MitarbeiterInnen aus der Kurzarbeit geholt werden müssen. Wer bereits eine Weiterbildungsmaßnahme begonnen hat, kann diese innerhalb von 18 Monaten nachholen.

Auch das Institut EWI bietet seinen KundInnen in den privaten Kursen ein hohes Maß an Flexibilität. Die E-Learning-Einheiten sind zwar an feste Zeiten gekoppelt, notfalls können sie jedoch aufgezeichnet und am Wochenende oder in den Abendstunden nachgeholt werden. Dies wird in Absprache mit den TrainerInnen individuell entschieden. Wenn der oder die jeweilige TeilnehmerIn um eine Unterbrechung nicht herumkommt, wird je nach Fall nach einer sinnvollen Lösung gesucht.

Wenn Sie also vor der Frage stehen, ob eine berufliche Weiterbildung neben ihrem Job, in durch Kurzarbeit frei gewordenen Stunden oder innerhalb einer Bildungskarenz für Sie sinnvoll ist, zögern Sie nicht uns zu kontaktieren. Auch wenn Sie noch unschlüssig sind, in welche Richtung Sie sich fortbilden möchten, beraten wir Sie gerne.

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